Pressemitteilung

Schutz der Nordsee: Stadt Norderney appelliert an verantwortungsvollen Umgang mit Abwässern

Die Stadt Norderney erinnert aus gegebenem Anlass daran, dass Abwässer aus Reinigungsarbeiten – etwa an Fassaden, Dächern oder gepflasterten Flächen – grundsätzlich nicht in die städtischen Regenwasserkanäle eingeleitet werden dürfen.

Nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) sowie der städtischen Abwassersatzung ist das Einleiten von Abwässern mit umweltbelastenden Stoffen in Regenwasserkanäle ausdrücklich untersagt.

 

Die Regenwasserkanäle der Stadt führen das anfallende Niederschlagswasser direkt in die Nordsee ab. Reinigungsmittel enthalten häufig Tenside, Lösungsmittel oder andere Schadstoffe, die bereits in geringen Mengen erhebliche Schäden im sensiblen Ökosystem verursachen können. Diese Stoffe können nicht gefiltert oder zurückgehalten werden und gelangen somit ungehindert in den Wasserkreislauf.

Neben einer Beeinträchtigung von Flora und Fauna drohen auch Risiken für die menschliche Gesundheit. Langfristig können die Schadstoffe über das Küstenwasser in den Boden eindringen, die Süßwasserlinse verunreinigen und damit die Trinkwasserversorgung der Insel gefährden.

Firmen, die derartige Reinigungsarbeiten mit chemischen Zusätzen durchführen, sind daher verpflichtet, das anfallende Abwasser aufzufangen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Die zunehmenden Erfahrungen der letzten Zeit zeigen, dass diese Vorschriften in der Praxis häufig missachtet werden.

 

Jegliche Verstöße gegen die genannten Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € belegt werden.
In schweren Fällen, beispielsweise bei vorsätzlicher Handlung oder bei der Verursachung von Umweltschäden, kann der Tatbestand der Gewässerverunreinigung vorliegen, der eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.


Die Stadt Norderney appelliert daher eindringlich an Reinigungsfirmen wie auch Privatpersonen, die geltenden Regelungen zu beachten und ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt nachzukommen. Nur eine sachgerechte Entsorgung gewährleistet, dass Schadstoffe nicht unkontrolliert in die Gewässer gelangen.

 

Umweltschutz beginnt bei jedem Einzelnen – und der Schutz unserer Nordsee ist ein gemeinschaftliches Anliegen.

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich gern an:

 

Sarah Wehrmaker, MSc.
Am Kurplatz 1
Telefon: 04932 920-259
E-Mail: sarah.wehrmaker@norderney.de

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