Nach langer Zeit haben Eis und Schnee Norderney wieder einmal einen Besuch abgestattet. Schnee und Glatteis bedeuten für Verkehrsteilnehmer eine nicht unerhebliche Gefahr. Es ist daher dringend erforderlich, der Pflicht zum Winterdienst umfassend und zeitnah nachzukommen. Dabei obliegt die Pflicht nicht nur bei der Stadt Norderney, die nach Prioritäten geordnet, innerörtlich Fahrbahnen an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen räumt und streut.
Auch die Anwohnerinnen und Anwohner sind beim Winterdienst in der Verantwortung. Sie haben insbesondere die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege auf mindestens 1,50 m Breite freizuräumen; falls eine solcher Weg schmaler ist, dann gänzlich. Feststellungen haben leider gezeigt, dass einigen diese Verantwortung nicht (mehr) bewusst ist.
Deshalb weist die Stadt Norderney nochmals ausdrücklich auf die Pflicht zur Reinigung der Rad-/ Gehwege im Rahmen des Winterdienstes hin und fordert alle Anwohnerinnen und Anwohner auf, diesen Pflichten nach besten Kräften nachzukommen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Denn ein Versäumnis dieser Räumpflicht trifft insbesondere ältere und gebrechliche Menschen, Rollstuhlfahrer oder Eltern, die mit Kinderwagen oder Kleinkindern unterwegs sind. Notwendige Besorgungen, Arztgänge oder Wege zu Schule und Kindergarten stellen auf unzureichend geräumten oder vereisten Gehwegen eine nicht abschätzbare Gefährdung dar.
