Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney (Bereich Bebauungspläne Nr. 3 A und B „Innenstadt Süd“)

Der Verwaltungsausschuss hatte am 12.07.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 15.Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Aufgrund der Neuaufstellungen der Bebauungspläne Nr. 3 A und B für den südlichen Innenstadtbereich ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Änderung gem. § 8Abs. 3 BauGB mittels eines eigenständigen Änderungsverfahrens durchzuführen. Ziel der Planung der o.g. Bebauungspläne ist u.a. Sicherung von bestehenden Wohnstrukturen, die ausgewogene Steuerung der touristischen Infrastruktur durch die differenzierte Ausweisung von Reinen Wohngebieten (WR), Allgemeinen Wohngebieten (WA), Mischgebieten (MI) bzw. Sondergebieten (SO).

Gemäß § 3 I BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung wird daher ab dem 06.05.2024 auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

Alternativ kann der Planentwurf in der Zeit vom Montag, den 06. Mai 2024 bis einschließlich Freitag, den 07. Juni 2024 im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Bis zum 07. Juni 2024 können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. 

26548 Norderney, den 24.04.2024

Der Bürgermeister
    In Vertretung
       - Reising -


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