Bekanntmachung

Verfahren zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 VE „Hotel LUV Norderney“

Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Norderney

Verfahren zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 VE „Hotel LUV Norderney“ der Stadt Norderney Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 I BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 VE „Hotel LUV Norderney“ beschlossen.

In einem Bewerberverfahren wurde in den vergangenen Jahren ein Investor und Betreiber für ein auf dem Grundstück der Stadtwerke Norderney GmbH zwischen dem Bade:Haus und dem Con-versationshaus zu errichtendes Hotelprojekt gesucht. Über einen vorhabenbezogenen Bebauungplan sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Projektes ge-schaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem Lageplan ersichtlich.

Gemäß § 3 I BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Stadt Norderney lädt deshalb zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum o.g. Bauleitplanverfahren ein:

Termin: Mittwoch, den 31. Januar 2024

Einlass: ab 17:00 Uhr Beginn: 18:00 Uhr

Ort: Conversationshaus – Weißer Saal Am Kurplatz 1, Norderney

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemeinsam mit den Vohabenträgern umfassend über das Vorhaben und die geplanten bauleitplane-rischen Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen. Während der Vorstellung können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Bedeutung des Vorhabens soll das Beteiligungsverfahren um eine öffentliche Auslegung ausgeweitet werden. Der Bebauungsplanentwurf wird daher im Nachgang der öffentlichen Vorstellung zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht. Bis zum 08. März 2024 können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

26548 Norderney, den 12.01.2024

Der Bürgermeister

- Ulrichs -

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