Hinweis auf Bekanntmachung über die Bauleitplanung der Stadt Norderney:
- Erhaltungssatzungen Nr. 2-11, 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 61 „An der Mühle“, 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 60 VE „Gartenstadt“, Neuaufstellung
(ergänzendes Verfahren nach § 213 Abs. 4 BauGB)
Der Rat der Stadt Norderney hat in seinen Sitzungen vom 16.07.2024 und 12.11.2024 in öffentlicher Sitzung die o.g. Bebauungspläne bzw. Erhaltungssatzungen als Satzung beschlossen. Die Bebauungspläne und die Erhaltungssatzungen sind mit den Bekanntmachungen im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.12.2024 (Amtsblatt Nr. 53) bzw. am 24.01.2025 (Amtsblatt Nr. 3) und 28.02.2025 (Amtsblatt Nr. 11) in Kraft getreten.
Die Bekanntmachungen können im Internet eingesehen werden unter:
www.landkreis-aurich.de/politik-internes/internes/innerer-dienst/kommunalaufsicht/amtsblatt.html
Die Bebauungspläne und die Erhaltungssatzungen können einschließlich der Begründungen bei der Stadt Norderney (FB III – Bauen und Umwelt), Am Kurplatz 3, 26548 Norderney während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Jedermann kann die Satzung einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen. Die in Kraft getretenen Bebauungspläne und Erhaltungssatzungen sind gem. § 10a BauGB mit Begründung ergänzend auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht worden.
26548 Norderney, den 28.07.2025
Stadt Norderney - Der Bürgermeister
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