Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:
Bebauungsplan Nr. 12 „Am Fischerhafen“, Neuaufstellung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.02.2025 die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Fischerhafen“ beschlossen.
Im Zuge der Anpassung der Bauleitplanung der Stadt Norderney an die aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen wurde seit 2017 auch der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 12 „Am Fischerhafen“ aus dem Jahr 1969 überarbeitet. Für den 2021 in Kraft getretenen, entsprechend neu gefassten Bebauungsplan Nr. 12 „Am Fischerhafen“ wurden in der Folge mehrere Normenkontrollklagen erhoben. Mit Urteil des OVG Nds. vom 15.11.2024 wurde diese Planfassung nunmehr für unwirksam erklärt, so dass nunmehr wieder der ursprüngliche Bebbauungsplan aus dem Jahr 1969 rechtskräftig wird. Mit dem jetzt beschlossenen erneuten Aufstellungsverfahren sollen die bereits 2017 beschlossenen städtebaulichen Ziele für diesen Stadtbereich bauleitplanerisch umgesetzt werden.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung vom 16.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Fischerhafen“, Verfahren zur Neuaufstellung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 12 „Am Fischerhafen“, Neuaufstellung
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom
28. April bis einschließlich 30. Mai 2025
im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
26548 Norderney, den 17.04.2025
Der Bürgermeister
- Ulrichs -