Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:
Nr. 47 D „Hinterer Hafen – Gewerbeflächen“, Neuaufstellung
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.02.2025 wurde die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 D „Hinterer Hafenbereich - Gewerbeflächen“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Neuaufstellung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan:

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.47 D „Hinterer Hafenbereich – Gewerbeflächen“
Planungsanlass ist das Bestreben des Hafeneigentümers bzgl. der Vermarktung der letzten freien Gewerbeflächen im hinteren Hafenbereich. Im Zuge des EU-weiten Ausschreibungsverfahrens 2023 über eine knapp 8.000m² große Fläche im Nordosten des Hafens wurde festgestellt, dass die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu den Verkehrsflächen in diesem Bereich nicht mit den örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Der Grundstückseigentümer NPorts ist daher mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, um die Ausnutzung des Areals nicht unnötig einzuschränken.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Darstellung einer abgestimmten verkehrlichen Erschließung des hinteren Hafenbereichs. Grundsätzlich soll an der Festsetzung der bestehenden Sonderbauflächen SO 1 (Hafengebundene Betriebe) und SO 1A (Hafen) festgehalten werden. Gemäß der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 b sollen innerhalb des SO 1A ausnahmsweise auch weitere nicht erheblich belästigende Gewebebetriebe zugelassen werden.
Nachdem im Frühjahr 2025 die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurden, soll der Bebauungsplan jetzt öffentlich ausgelegt werden.
Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung, Umweltbericht und schalltechnischer Stellungnahme in der Zeit vom
01. September bis einschließlich 03. Oktober 2025
gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de/bauen-umwelt/planungsbeteiligung/) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zusätzlich ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung gestellt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:
- Schutzgut Mensch (Immissionsschutz - Gewerbelärm)
- Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Biotoptypen, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Brutvögel)
- Schutzgut Boden / Fläche (Bodenschutzrechtliche Belange, Versiegelung)
- Schutzgut Wasser (Grundwasser)
- Schutzgut Klima / Luft (Luft- und Kleinklimaverhältnisse)
- Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild)
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Belange des Hochwasserschutzes,
- Wechselwirkungen / Kumulierende Wirkungen
- Bilanzierung, Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen
- Stellungnahmen vom Landkreis Aurich zu folgenden Themen:
- Denkmalrechtliche Hinweise
- Wasser- und Deichbehördliche Hinweise
- Abfallrechtliche und bodenschutzfachliche Hinweise
- Artenschutzrechtliche Hinweise
- Stellungnahme vom LBEG zu Hinweisen und Informationen zu Baugrundverhältnissen
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft mit bodendenkmalpflegerischen Hinweisen
- Stellungnahme der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer mit Hinweisen zum Nationalpark
- Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Emden mit Hinweisen zum Immissionsschutz
26548 Norderney, den 21.08.2025
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
(Ulrichs)