Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung von Bebauungsplanentwürfen der Stadt Norderney: Bebauungsplan Nr. 3 A „Innenstadt Süd, Teil A“, Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 3 B „Innenstadt Süd, Teil B“, Neuaufstellung

Öffentliche Auslegung von Bebauungsplanentwürfen der Stadt Norderney:

Bebauungsplan Nr. 3 A „Innenstadt Süd, Teil A“, Neuaufstellung

Bebauungsplan Nr. 3 B „Innenstadt Süd, Teil B“, Neuaufstellung

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 20.08.2025 die o.g. Bebauungsplanentwürfe zur Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 3 A und B „Innenstadt Süd, Teile A und B“ gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Zeichnungen abgegeben werden können. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind aus den nachstehendenen Übersichtsplänen ersichtlich.

 

Die Entwürfe der o.a. Bebauungspläne werden mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

01. September bis einschließlich 03. Oktober 2025

gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de/bauen-umwelt/planungsbeteiligung/) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zusätzlich ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung gestellt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:

  • Schutzgut Mensch (Erholungsfunktion)
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Auswirkungen auf Flora und Fauna)
  • Schutzgut Boden / Fläche (Bodenschutzrechtliche Belange, Versiegelung)
  • Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
  • Schutzgut Klima / Luft (Beschreibung der Luft- und Kleinklimaverhältnisse)
  • Schutzgut Landschaft (Beschreibung des örtlichen Landschaftsbildes)
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Belange des Hochwasserschutzes,
  • Wechselwirkungen / Kumulierende Wirkungen 
  • Bilanzierung, Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen

 

Stellungnahmen des Landkreis Aurich zu:

  •         Denkmalrechtliche Hinweise,
  •         Abfallrechtliche und bodenschutzfachliche Hinweise,
  • Stellungnahme vom LBEG zu Hinweisen und Informationen zu Baugrundverhältnissen, 
  • Stellungnahme des Ostfriesischen Landschaft mit bodendenkmalpflegerischen Hinweisen,
  • Private Stellungnahmen zur Einschränkung von Grundstücksnutzungen durch Festsetzen von Grünflächen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 A „Innenstadt Süd, Teil A“, Neuaufstellung


Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 A „Innenstadt Süd, Teil A“, Neuaufstellung

 

26548 Norderney, den 21.08.2025

 

  Stadt Norderney

Der Bürgermeister

       (Ulrichs)

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