Grundsteuer
Leistungsbeschreibung
Hinweis zu den neuen Grundsteuerbescheiden
Die neuen Grundsteuerbescheide 2025 beinhalten erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen niedersächsischen Bewertungsmethode des Flächen-Lage-Modells. Diese Bewertung basiert auf den von Ihnen dem Finanzamt über ELSTER (beziehungsweise in Papierform) übermittelten Daten.
Hintergrund der Reform
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935. Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl, und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Während die Steuermesszahl nach altem Recht bundeseinheitlich festgelegt ist, wird der Hebesatz – und damit letztlich die Grundsteuerhöhe – von den Gemeinden bestimmt.
Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kam es bisher zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren waren.
Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer berechnet sich wie bisher, indem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (das ist der Betrag, der Ihnen vom Finanzamt bereits zugeschickt wurde) mit dem Hebesatz der Stadt Norderney multipliziert wird. Daraus ergibt sich der jährlich zu zahlende Grundsteuerbetrag.
Grundsteuermessbetrag
Wenn Sie Fragen zum Grundsteuermessbetrag haben, dann richten Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Emden-Norden. Geben Sie dazu auf dem Kontaktformular oder bei Kontaktaufnahme Ihre Steuernummer bzw. Ihr Aktenzeichen an.
Die Hotline des Finanzamts Emden-Norden: 04921/934-500 ist zu folgenden Zeiten
erreichbar: Mo., Di., Do.= 8:00 - 15:00 Uhr, Fr.= 8:00 - 12:00 Uhr
Wichtig: Der Grundsteuermessbetrag wurde/wird vom Finanzamt Emden-Norden festgelegt. Die Stadt Norderney hat keinen Einfluss darauf und kann Grundsteuerberechnungen nur ändern bei entsprechender Vorlage eines geänderten Bescheides durch das Finanzamt.