Meldebescheinigung Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Norderney

    Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sowie Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.

    Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

    Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, muss man mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) auf Norderney gemeldet sein oder gemeldet gewesen sein.

    Die Anträge müssen schriftlich (per E-Mail) an einen der unten aufgeführten Sachbearbeiter gestellt werden.

    Alternativ kann der Antrag auch digital über den Link unter "Ihr Anliegen direkt online starten" gestellt werden.

    Inhalt der Bescheinigungen

    einfache Meldebescheinigung

    • enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

    erweiterte Meldebescheinigung

    • enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdatum.

    Lebensbescheinigung

    • die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).
  • Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: 7,50 €
    Vorkasse: Nein
    Meldebescheinigung

    Gebühr: 9,00 €
    Vorkasse: Nein
    Erweiterte Meldebescheinigung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Norderney

    Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro

    Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro

    Lebensbescheinigung für Rentenzwecke gebührenfrei

    Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenzahlung durch Vorabüberweisung an folgendes Konto der Stadtkasse Norderney:

    OLB Norderney
    DE54280200508905151000
    BIC OLBODEH2XXX

    Als Verwendungszweck geben Sie bitte das Wort Meldebescheinigung und Ihren Namen an.

  • Rechtsgrundlage

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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