Abfallbeseitigungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Die Abfallbeseitigungsgebühren setzen sich aus einer jährlichen Grundgebühr sowie aus den Leerungsgebühren für die im Landkreis Aurich zugelassenen Rest- und Bioabfallbehälter zusammen.
Bei den Leerungsgebühren werden jährlich pro Benutzungseinheit (Wohnung, Ferienwohnung, Gewerbebetrieb etc.) folgende Mindest-/Pflichtentleerungen berechnet:
Bei Anschluss über eine
120l Bioabfalltonne 4 Entleerungen
240l Bioabfalltonne 2 Entleerungen
120l Restabfalltonne 2 Entleerungen
240l Restabfalltonne 1 Entleerung
Nehmen Sie mehr als die Mindestentleerungen in Anspruch, werden diese ebenfalls berechnet.
Nach wie vor ist es möglich, für den zusätzlichen Bedarf 50l-Bio- und auch Restabfallsäcke zu erwerben (Gebühr z.Zt.: 2,50 €). Diese müssen jedoch selber zur Müllumschlagstation angeliefert werden und ersetzen nicht den Anschluss über feste Müllbehälter.
Papiertüten verschiedener Größen für zusätzlichen Bioabfall oder zum Vorsammeln sind direkt an der Müllumschlagstation zu erwerben.
Bei weiteren Fragen und bei Problemen wenden Sie sich entweder an den Landkreis Aurich oder die Stadt Norderney:Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Tel.: 04941-167070Stadt Norderney –Frau Hensel-
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Tel.: 04932-920243