Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt NorderneyOnline Fundbüro
Fundsachen können Sie im Bürgerbüro - Erdgeschoß Zi. E02 - der Stadt Norderney abgeben. Sie erhalten dann eine Quittung über die Fundsache. Fundgegenstände, wie z. B. Fahrräder, können vom Finder auch zu Hause aufbewahrt werden, nachdem sie beim Bürgerbüro/TDN gemeldet worden sind und der Finder nach sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache übernehmen möchte. Es entfällt die Verwaltungsgebühr.
Für eine Fundsachenübersicht, eine Fund- oder Verlustanzeige können Sie auch ab sofort das digitale Fundbüro nutzen.
Fundfahrräder können Sie zu den Öffnungszeiten des Rathauses montags bis freitags, von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr bei der Stadt Norderney melden (04932 / 920-214).
Für Gegenstände unter 10,00 € Wert wird keine Verwaltungsgebühr und kein Finderlohn erhoben.Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt, können Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist den Gegenstand gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr abholen.
Der vom Verlierer zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 % des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 €, darüber hinaus 3% vom Mehrwert.Rechtsgrundlage