Zweitwohnungssteuer

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  • Leistungsbeschreibung

    Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Norderney

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird von einigen Kommunen, insbesondere jedoch von Fremdenverkehrsgemeinden, erhoben. 

    Hintergrund der Einführung ist insbesondere der Länderfinanzausgleich, im Rahmen dessen die Bundesländer für Einwohner mit Erstwohnsitz Zahlungen erhalten können, die sogenannte Schlüsselzuweisung. Diese werden teilweise an die Kommunen überstellt. Inhaber von Zweitwohnungen werden dabei jedoch nicht berücksichtigt, obwohl sie die örtliche Infrastruktur teilweise in ähnlichem Ausmaß nutzen. Ein hoher Zweitwohnsitzanteil stellt daher auch einen finanziellen Verlust für die Stadt Norderney dar, den sie durch die Einführung der Zweitwohnungsteuer zu kompensieren versucht. 

    Die Stadt Norderney erhebt deshalb seit dem 01.01.1989 von den Inhabern der Zweitwohnungen auf Norderney eine Zweitwohnungsteuer. Grundlage dieser Steuererhebung ist die Zweitwohnungsteuersatzung vom 10.12.2014, die wir Ihnen hier auch als Download bereitgestellt haben. Im Sinne dieser Satzung ist Zweitwohnung jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs verfügen kann.

    Ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnungsteuer gezahlt werden muss, wird insbesondere durch die abzugebende Steuererklärung überprüft.

    Bemessungsgrundlage ist der jährliche Mietaufwand oder bei Eigentümern die sonst übliche Miete. Steuerschuldner ist der Inhaber der Zweitwohnung. Dabei ist es nicht erheblich, ob der Zweitwohnungsinhaber Eigentümer oder Mieter ist.

    Wer auf Norderney eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies der Stadt Norderney gem. § 7 ZwStS innerhalb eines Monats nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen. 

    Infoblatt Zweitwohnungssteuer

    Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Norderney


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Norderney

    Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Norderney




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