Hundehaltung Anmeldung & Abmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Jede Hundehalterin/Hundehalter ist verpflichtet, den Beginn und das Ende der Hundehaltung binnen einer Woche bei der Stadt Norderney anzuzeigen.

    Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Als Halterin/Halter des Hundes gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung aufgenommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie/er nicht nachweisen kann, dass der Hund in der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird.

     

    1. Nach dem Nieders. Hundegesetz (NHundG) haben Hundehalterinnen und -halter, die in Niedersachsen wohnen oder sich länger als 2 Monate hier aufhalten, die erforderliche Sachkunde zu besitzen. Daneben gilt das Gesetz auch für alle Hunde, die in Niedersachsen geführt werden. Hierzu müssen eine theoretische (vor Aufnahme eines Hundes) und eine praktische Sachkundeprüfung bestanden werden. 
    2. Jeder hier gehaltene Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch einen elektronischen Chip gekennzeichnet werden.
    3. Jeder Hundehalter muss für seinen Hund - wenn dieser älter als sechs Monate ist – eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen haben.
    4. Wer einen Hund hält, hat vor Vollendung des 7. Lebensmonats des Hundes diesen gegenüber des Nieders. Zentralen Hunderegisters dortanzumelden.


    Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. https://www.hunderegister-nds.de/login

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Anmeldung ist zunächst vorzulegen:

    • theoretischer Sachkundenachweis 

    Im Weiteren, siehe oben Punkte 1-4


     Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe) ist die

    • Hundesteuermarke zurückzugeben und
    • die neue Anschrift bzw. der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben


    Bei Abmeldung (Tod) ist die

    • Hundesteuermarke zurückzugeben und ggfs. eine Bescheinigung vom Tierarzt vorzulegen. 

    Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen schriftlich beantragt werden.  

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

     

    Die Hundeanmeldung ist nur unterschrieben gültig. Bitte drucken Sie die Anmeldung am Ende des Onlineformulars aus und schicken diese unterschrieben an dagmar.hensel@norderney.de oder an:

     

    Stadt Norderney
    z.Hd. Dagmar Hensel
    Am Kurplatz 3
    26548 Norderney


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.