Heirat anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Sie wünschen sich eine standesamtliche Inselhochzeit oder möchten sich als Insulaner in Ihrer Heimat das größte Versprechen geben? Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns das Ja-Wort geben möchten!

    Eheschließungen finden auf Norderney dienstags, donnerstags und freitags um jeweils 11:00 und 12:00 Uhr statt. Die Termine werden, auf den Tag genau, ein Jahr im Voraus freigeschaltet und die Buchung findet ausschließlich über unseren Online-Traukalender statt.  

    Nach erfolgreicher Reservierung ist der nächste Schritt die Anmeldung Ihrer Eheschließung

    Diese muss in Deutschland beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitz von einem der Eheschließenden erfolgen und kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Termin durchgeführt werden.

    Für Heiratswillige mit Wohnsitz auf der Insel sind wir für die Anmeldung und Prüfung der Ehevoraussetzungen zuständig. Bitte setzen Sie sich vorab und frühzeitig telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen Sie beibringen müssen. Bei den Personenstandsurkunden reicht nämlich die einfache Geburtsurkunde, die man üblicherweise zu Hause hat, leider nicht aus. 

    Bei Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland stellen wir, im Rahmen der Prüfung, ein Ehefähigkeitszeugnis aus. 


    Eheschließungstermine für Norderneyer:  

    Das Standesamt hat eine gewisse Anzahl an Eheschließungsterminen, von April bis einschließlich September, für Einwohner mit 1. Wohnsitz auf der Insel reserviert. Diese können gerne telefonisch oder via E-Mail bei uns angefragt werden. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Datum gibt es dabei jedoch nicht, da die Termine vorab und zufällig ausgesucht wurden. Sollte also ein Wunschtermin bestehen, muss dieser regulär über den Traukalender gebucht werden.

    Da es sich bei über 90% der Eheschließungen auf Norderney um Brautleute mit Wohnsitz auf dem Festland handelt, raten wir Ihnen sich frühzeitig mit Ihrem Heimatstandesamt in Verbindung zu setzen. Ihr Standesamt wird uns die Unterlagen nach erfolgreicher Prüfung zuschicken und sobald uns alle Dokumente vorliegen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung sowie einige Informationsblätter zu Ihrer Eheschließung auf Norderney.


    Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Unterlagen spätestens drei Monate vor Ihrem Termin uns vorliegen sollen. Sollten Ihre Unterlagen in diesem Zeitraum nicht bei uns eingegangen sein, geben wir den Termin entsprechend wieder zur Buchung frei und der Anspruch ist erloschen. 

    Sollten Sie den Termin so gebucht haben, dass das Einhalten dieser Frist schlichtweg gar nicht möglich ist, bitte keine Sorge! Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung um zu besprechen, ob die Umsetzung mit dem Vorlauf möglich ist.

    Bitte sehen Sie von Anfragen ab, eine weitere Eheschließung an bereits ausgebuchten- oder anderen Wochentagen durchzuführen. 

          


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

    Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

    Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

    Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    •     alle Heiratsurkunden
    •    alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    •    eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder.

    Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    •  gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    •  Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    •  Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    •  Geburtsurkunde
    •  Ehefähigkeitszeugnis
    •  Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

  • Welche Gebühren fallen an?

      Gebühr: 50,00 €  

      Vorkasse: Nein 


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