Sterbeurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Sterbeurkunden werden seitens des Standesamtes der Stadt Norderney ausgestellt für Personen, die auf Norderney verstorben sind.
Sterbeurkunden von Personen, die vor über 30 Jahren verstorben sind, beantragen Sie bitte beim Stadtarchiv Norderney, Herrn Pausch,
Tel.: 04932/840725.Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt:
- Personalausweis und Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde der/des Verstorbenen
und wenn der/die Verstorbene
nicht verheiratet war:- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (sollte der/die Verstorbene nicht auf Norderney geboren sein)
verheiratet war:
- eine Eheurkunde und eine Geburtsurkunde.
geschieden war:
- eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk.
verwitwet war:
- eine Eheurkunde mit Sterbevermerk.
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Bei ausländischen Urkunden ist die Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 15,00 €
Vorkasse: Nein
Ausstellung einer SterbeurkundeGebühr: 7,50 €
Vorkasse: Nein
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wirdFür Rentenzwecke und für die Krankenkasse: kostenlos
Rechtsgrundlage