Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. Nr. 30 vom 6.Mai 2026) wurde u. a. der § 45 d des Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) geändert. Mit dem neu eingefügten Absatz 6 endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschlage für Direktwahlen abweichend von der bisherigen Regelung nunmehr am 69. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr.
Aufgrund dessen erhält der Absatz III. (Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen) der Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13. September 2026 in der Stadt Norderney vom 18. Februar 2026 folgende Fassung:
„Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 6. Juli 2026, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Stadt Norderney, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, schriftlich einzureichen.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können. Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen.“
26548 Norderney, 6. Mai 2026 Stadt Norderney
Der Gemeindewahlleiter
(Reising)
