Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hat der Bundesgesetzgeber den sog. „Bau-Turbo“ beschlossen. Das Gesetz umfasst weitreichende bauplanungsrechtliche Erleichterungen und befristete Sonderregelungen im Baugesetzbuch (BauGB). Ziel des Gesetzes ist in erster Linie die Schaffung von mehr Wohnraum. Der Gesetzgeber verspricht sich mit dem Gesetz die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Erleichterungen hinsichtlich der Überwindung von Genehmigungshindernissen.
Da die neu eingeführten Regelungen eine Abkehr von einigen Grundprinzipien der deutschen Bodenordnung, wie z.B. dem Planmäßigkeitsprinzip und dem Einfügensgebot darstellen, ist nicht überraschend, dass der „Bau-Turbo“ in Fachkreisen auch kritisch gesehen wird. Unstrittig ist, dass die unbedachte Anwendung der Verfahrenserleichterungen des Bau-Turbos geeignet sind die geordnete städtebauliche Entwicklung in den Gemeinden nachhaltig zu stören und kaum mehr zu bewältigende bodenrechtliche Spannungen auszulösen (z.B. Nutzungskonflikte und unerwünschte bauliche Dichte bzw. Höhenentwicklung).
Die vom Gesetzgeber eingeführten planungsrechtlichen Erleichterungen sind darauf angelegt, den städtebaulichen Maßstab bzgl. des Maßes und ggf. auch der Art der Nutzung zu verschieben. Aufgrund des verwaltungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes löst eine für einen konkreten Einzelfall erteilte Ausnahmegenehmigung gleichzeitig auch einen Genehmigungsanspruch für alle gleichgelagerten Fälle aus.
Gerade auf einer Insel wie Norderney, auf der Grund und Boden einem besonderen Verwertungsdruck ausgesetzt sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass - ggf. auch ungewollte - Nachahmer auf den Plan treten. Dabei ist davon auszugehen, dass diese Nachfolgeprojekte, die sich ggf. an dem neu definierten Maßstab der Bewertung nach § 34 BauGB orientieren, nicht zwingend Wohnungsbauvorhaben projektieren. Vor diesem Hintergrund hat der der Deutsche Städtetag den Gemeinden empfohlen, sich bzgl. der Anwendung des sog. „Bau-Turbo“ Leitlinien zu geben. Diese sollen sowohl Entscheidungshilfen bieten als auch die sich bei der Anwendung ergebenden Verfahrensfragen regeln.
Der Verwaltungsausschuss hat – nach vorheriger Beratung im Bauausschuss – in seiner Sitzung vom 15.04.2026 für die Stadt Norderney entsprechende Regelungen als Selbstverpflichtung für die Entscheidung über die Anwendung des „Bau-Turbo“ beschlossen.
Auf der Internetseite der Stadt Norderney können Sie unter https://www.stadt-norderney.de/bauen-umwelt/bauen-auf-norderney/ ein Merkblatt abrufen, das Erläuterungen zum sog. „Bau-Turbo“ gibt, und beschreibt, wie die politischen Gremien der Stadt Norderney das Instrument anwenden wollen.
