Der Gemeindewahlausschuss ist ein unabhängiges Wahlorgan und vertritt bei der Durchführung der Wahl die wahlberechtigte Bevölkerung. Er ist ein zentrales Wahlorgan mit umfassender Kontroll- und Feststellungsfunktion und hat für das Wahlverfahren wichtige Beschlüsse zu fassen sowie Entscheidungen zu fällen. Insbesondere ist er für die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sowie für die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet zuständig. Er entscheidet auch über nicht begründete Anträge auf Berichtigung des Wahlverzeichnisses und über Beschwerden gegen die Versagung eines Wahlscheins. Der Wahlausschuss besteht bis zur Bildung eines neuen Wahlausschusses vor der nächsten Hauptwahl fort.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter und sechs weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Die ehrenamtlichen Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Stellvertretern werden vom Gemeindewahlleiter aus der wahlberechtigten Einwohnerschaft der Gemeinde auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berufen. Sie erhalten 25,00 Euro je Sitzung als Aufwandsersatz.
Leider konnten bislang noch nicht alle Plätze besetzt werden. Eine vollständige Besetzung ist für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl jedoch erforderlich. Wir bitten daher alle wahlberechtigten Norderneyerinnen und Norderneyer um ihre Mithilfe.
Haben Sie Interesse, Mitglied des hiesigen Gemeindewahlausschusses zu werden, dann melden Sie sich bitte bis zum 30.5.2026 unter der E-Mail-Adresse juergen.visser@norderney.de.
