Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 08.07.2026 beschlossen, das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 C „Hafen – Bereich Schwerlastrampe“ nicht weiter fortzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Fährbetriebes durch die Meine Fähre GmbH über die Schwerlastrampe geschaffen werden. Mit der Insolvenz der Meine Fähre GmbH und der Einstellung des Fährbetriebes entfällt der Anlass für das Bauleitplanverfahren. Für die Aufstellung des Beauungsplanes besteht daher keine Erforderlichkeit i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB mehr.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan:

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 47 C „Hafen – Bereich Schwerlastrampe“, Neuaufstellung
26548 Norderney, den 16. Juli 2026
Der Bürgermeister
- Ulrichs -