Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung von Bebauungsplanentwürfen der Stadt Norderney gem. § 4a Abs. 3 BauGB: 
Bebauungsplan Nr. 3 A „Innenstadt Süd, Teil A“, Neuaufstellung / 
Bebauungsplan Nr. 3 B „Innenstadt Süd, Teil B“, Neuaufstellung

Im Nachgang der öffentlichen Auslegung der o.g. Bebauungspläne im Oktober 2024 bzw. der erneuten Auslegung im September 2025 wurden die Planentwürfe erneut geändert bzw. ergänzt. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 die o.g. Bebauungsplanentwürfe zur Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 3 A und B „Innenstadt Süd, Teile A und B“ gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können.

 

Die Entwürfe der o.a. Bebauungspläne werden mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom


26. Mai bis einschließlich 03. Juli 2026


auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de/bauen-umwelt/planungsbeteiligung/) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht. Als weitere, leicht zu erreichende Zugangmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zusätzlich ein öffentlich zugängliches digitales Lesegerät zur Verfügung gestellt.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen sind auf elektronischem Wege an die E-Mailadresse Bauleitplanung@Norderney.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:

  • Schutzgut Mensch (Erholungsfunktion)
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Auswirkungen auf Flora und Fauna)
  • Schutzgut Boden / Fläche (Bodenschutzrechtliche Belange, Versiegelung)
  • Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
  • Schutzgut Klima / Luft (Beschreibung der Luft- und Kleinklimaverhältnisse)
  • Schutzgut Landschaft (Beschreibung des örtlichen Landschaftsbildes)
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Belange des Hochwasserschutzes,
  • Wechselwirkungen / Kumulierende Wirkungen 
  • Bilanzierung, Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen

 

Stellungnahmen des Landkreis Aurich zu:

  • Denkmalrechtliche Hinweise,
  • Abfallrechtliche und bodenschutzfachliche Hinweise,
  • Stellungnahme vom LBEG zu Hinweisen und Informationen zu Baugrundverhältnissen, 
  • Stellungnahme des Ostfriesischen Landschaft mit bodendenkmalpflegerischen Hinweisen,
  • Private Stellungnahmen zur Einschränkung von Grundstücksnutzungen durch Festsetzen von Grünflächen.


Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind aus den nachstehendenen Übersichtsplänen ersichtlich:

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 A „Innenstadt Süd, Teil A“, Neuaufstellung


Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 B „Innenstadt Süd, Teil B“, Neuaufstellung

 

26548 Norderney, den 12.05.2026

 

Stadt Norderney - Der Bürgermeister

                  (Ulrichs)

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