Der Rat der Stadt Norderney hat am 11.08.2026 in öffentlicher Sitzung die Neuaufstellung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen - Erhaltungssatzung Nr. 12 „Ostland“ - nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen.
Die Neuaufstellung der Erhaltungssatzung Nr. 12 „Ostland“ ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 37 für den Landkreis Aurich am 21.08.2026 in Kraft getreten.
Die Bekanntmachung kann im Internet eingesehen werden unter:
https://www.landkreis-aurich.de/amtsblaetter/
Die Satzung kann bei der Stadt Norderney, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht gem. § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Norderney geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
26548 Norderney, den 24.08.2026
Stadt Norderney - Der Bürgermeister
U l r i c h s