Ausweispflichtbefreiung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben -  befreien lassen, wenn:

    1. für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über den konkreten Verfahrensablauf.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Bürgeramt

  • Voraussetzungen

    Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt

    oder

    Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht

    oder

    Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    schriftlicher Antrag

    soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass

    Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, ist von dem Grund abhängig, aus dem Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen möchten. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über die jeweils erforderlichen Unterlagen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an. 

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes.

  • Kurztext

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen. Sie sind dann nicht mehr verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. 

    Zuständig ist die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz der oder des Antragstellenden. 

  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    nicht angegeben

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3

Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das örtliche Bürgeramt

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern