Geburtsurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Spezielle Hinweise für - Stadt NorderneyDas Standesamt Norderney stellt Geburtsurkunden für Personen aus, die auf Norderney geboren sind.Wird die Urkunde im Ausland verwendet, sollte eine Internationale Geburtsurkunde beantragt werden, da diese Zeit und Kosten für eine Übersetzung spart.
Geburtsurkunden von Personen, die vor über 110 Jahren geboren sind, beantragen Sie bitte beim Stadtarchiv Norderney, Herrn Pausch, Tel.: 04932/920291 oder direkt online über das Anfrageformular.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro.
Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen und können in anderen Bundesländern abweichen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Norderneyfür Rentenzwecke kostenlos
Rechtsgrundlage