Veranstaltung: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Spezielle Hinweise für - Stadt NorderneyWenn Sie auf Norderney eine Veranstaltung durchführen möchten, benötigen Sie je nach Art und Umfang regelmäßig eine Erlaubnis der Stadt Norderney. Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben wir im Folgenden die wesentlichen Punkte aufgelistet, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.
Zunächst sollten Sie im Antrag genau beschreiben, was für eine Art von Veranstaltung Sie durchführen möchten. Punkte wie Ort, Zeitpunkt, Art und Dauer sind von entscheidender Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung.
Über andere wichtige Fragen entscheidet die Stadt Norderney im Rahmen der Antragsprüfung. Dazu gehören Fragen wie:- Ausnahmen von der Lärmschutzverordnung
- Auflagen zum Schutz der Nachbarn
- verkehrsrechtliche Maßnahmen
- Gaststättenanzeige
- Ausnahmegenehmigung von der Saison-Verkehrssperre
- Ausnahmen vom Nieders. Gesetz über die Feiertage
- Feuerschutz
- Sanitätsdienst
- Baugenehmigung
- Abnahmepflicht für fliegende Bauten u. v. m.
Die Erlaubnis ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen, damit die Stadt Norderney die Möglichkeit hat, alle für eine Erteilung einer Erlaubnis notwendigen Voraussetzungen zu prüfen.
Bedenken Sie bitte auch, dass nicht überall auf Norderney Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Große Bereiche des Strandes und der Dünenlandschaft gehören zum geschützten Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und scheiden für jegliche Art von Veranstaltung aus.
Für evtl. benötigte Baugenehmigungen oder die Abnahme fliegender Bauten ist der Landkreis Aurich, Bauaufsicht, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Spezielle Hinweise für - Stadt NorderneyDie Gebühr ist abhängig von der Art und Dauer der Veranstaltung sowie den ggf. erforderlichen Ausnahmegenehmigungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt NorderneyDie Erlaubnis ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen, damit die Stadt Norderney die Möglichkeit hat, alle für eine Erteilung einer Erlaubnis notwendigen Voraussetzungen zu prüfen.
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
- §§ 1, 41, 51 und 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- §§ 1 Abs. 1 und 2, 12, 13, 30 und 31 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) und zur Datenspeicherung die §§ 38,39 NPOG
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- §§ 18,20,24 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare