eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen oder ändern
Leistungsbeschreibung
Die eID-Karte ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens, ihre Identität gegenüber Online-Diensten sicher elektronisch nachzuweisen. Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie digitale Angebote von Behörden und anderen Anbietern nutzen und sich online identifizieren.
Die eID-Karte kann unabhängig davon beantragt werden, ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder ob Ihr Heimatstaat über ein eigenes elektronisches Identifizierungssystem verfügt. Sie steht Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres zur Verfügung. Die Online-Ausweisfunktion bietet dabei die gleichen elektronischen Nutzungsmöglichkeiten wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier oder Reisedokument. Sie dient ausschließlich dem elektronischen Identitätsnachweis. Bestimmte Daten, beispielsweise die Anschrift, werden auf dem elektronischen Speichermedium der Karte gespeichert.
Neben der Ausstellung einer eID-Karte können auch Änderungen an den gespeicherten Daten vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Aktualisierung der Anschrift nach einem Wohnortwechsel. Da die Anschrift nicht auf der Karte aufgedruckt ist, erfolgt die Änderung ausschließlich auf dem Chip der eID-Karte.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Beantragung
Sie können eine eID-Karte beantragen, wenn Sie:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein oder Norwegen) sind und
- nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind.
Die Beantragung ist unabhängig davon möglich, ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Voraussetzungen für die Änderung
- Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
Ihre Anschrift hat sich geändert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Beantragung einer eID-Karte
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein anderes von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes gültiges Identitätsdokument,
- gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes, sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Änderung der Anschrift auf der eID-Karte
- gültige eID-Karte,
- aktuelle amtliche Meldebestätigung.
Hinweis: Einige Behörden verlangen zusätzlich die Vorlage eines gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises. Dies sollten Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ausstellung einer eID-Karte wird grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 37,00 Euro erhoben.
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In besonderen Fällen kann sich die Gebühr um 15,00 Euro erhöhen. Dies betrifft Fälle, in denen die eID-Karte im Rahmen eines besonderen Übergabeverfahrens nach den Vorschriften der Personalausweisverordnung ausgehändigt wird. Hierdurch entstehender zusätzlicher Verwaltungs- oder Zustellaufwand wird gesondert berechnet.
Für die Aktualisierung der Anschrift auf dem Chip der eID-Karte werden keine Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Für die Beantragung gibt es keine gesetzliche Antragsfrist. Die eID-Karte kann jederzeit beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Anschrift auf dem Chip der eID-Karte ist unverzüglich nach der Adressänderung aktualisieren zu lassen.
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Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:
1.Familienname und Geburtsname,
2.Vornamen,
3.Doktorgrad,
4.Tag und Ort der Geburt,
5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,
6.Staatsangehörigkeit,
7.Ordensname, Künstlername,
8.Dokumentenart und
9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.
Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.
Weiterführende Informationen