Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung von Satzungsentwürfen der Stadt Norderney gem. § 4a Abs. 3 BauGB:
Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich (Allg. Satzung) / 
Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt (Gebiet 1) / 
Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau (Gebiet 2) / 
Gestaltungsregeln für die Siedlungsgebiete (Gebiet 3)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 16.06.2016 die Einleitung eines Verfahrens zur Neufassung der Satzung über die bauliche Gestaltung in der Stadt Norderney (Gestaltungssatzung) beschlossen.

Mit der Neufassung soll die seit 1993 bestehende Gestaltungssatzung redaktionell überarbeitet und dem veränderten Regelungsbedarf angepasst werden. Die Satzung sollte aufgrund von § 84 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) für die unterschiedlichen bebauten Quartiere der Insel differenzierte Bauvorschriften zur Gestaltung von Vorgärten, Werbeanlagen, Dachaufbauten und –einschnitten, Dachterrassen, untergeordneten Bauteilen sowie sonstigen technischen Anbauten formulieren. Ziel der neu gefassten Regelungen sollte die Bewahrung der inseltypischen Bauweise und der für die jeweiligen Teilbereiche typischen baulichen Struktur sein.

 

Im Zuge der Ausarbeitung der Gestaltungssatzung ergab sich das Erfordernis, statt einer Satzung für den gesamten Stadtbereich insgesamt vier neue Gestaltungsatzungen für die unterschiedlichen Bebauungszusammenhänge zu entwickeln:

  • Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich (Allg. Satzung)
  • Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt (Gebiet 1)
  • Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau (Gebiet 2)
  • Gestaltungsregeln für die Siedlungsgebiete (Gebiet 3)

 

Die Aufstellung von Gestaltungssatzungen als örtlichen Bauvorschriften aufgrund von § 84 Abs. 3 NBauO erfolgt gem. § 84 Abs. 4 NBauO nach den Vorschriften zur Aufstellung für das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen.

Nachdem im Sommer 2023 das frühzeitige Beteiligungsverfahren und im Frühjahr 2025 die öffentliche Auslegung stattfand, wurden die Satzungen in einem intensiven planerischen Prozess weiter ausgearbeitet und politisch abgestimmt. Als Ergebnis dieses Entwicklungsprozesses sollen die Satzungsentwürfe jetzt erneut öffentlich ausgelegt werden.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Entwürfe der o.g. Gestaltungssatzungen (Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich, Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt, Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau, Gestaltungsregeln für die Siedlungsgebiete) gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können.

 

Die Entwürfe der o.a. Bebauungspläne werden mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom


26. Mai bis einschließlich 03. Juli 2026


auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de/bauen-umwelt/planungsbeteiligung/) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht. Als weitere, leicht zu erreichende Zugangmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zusätzlich ein öffentlich zugängliches digitales Lesegerät zur Verfügung gestellt.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen sind auf elektronischem Wege an die E-Mailadresse Bauleitplanung@Norderney.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Geltungsbereiche der Gestaltungssatzungen sind aus den nachstehenden Übersichtsplänen ersichtlich:



Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich (Allg. Satzung)


Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt (Gebiet 1)


Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau (Gebiet 2)


Gestaltungsregeln für die Siedlungsgebiete (Gebiet 3)



26548 Norderney, den 12.05.2026

 

Stadt Norderney - Der Bürgermeister

                  (Ulrichs)

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