Öffentliche Auslegung der Satzungsentwürfe der Stadt Norderney:
Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich (Allg. Satzung)
Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt (Gebiet 1)
Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau (Gebiet 2)
Gestaltungsregeln für die Siedlungsgebiete (Gebiet 3)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 16.06.2016 die Einleitung eines Verfahrens zur Neufassung der Satzung über die bauliche Gestaltung in der Stadt Norderney (Gestaltungssatzung) beschlossen.
Mit der Neufassung sollte die seit 1993 bestehende Gestaltungssatzung redaktionell überarbeitet und dem veränderten Regelungsbedarf angepasst werden. Die Satzung sollte aufgrund von § 84 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) für die unterschiedlichen bebauten Quartiere der Insel differenzierte Bauvorschriften zur Gestaltung von Vorgärten, Werbeanlagen, Dachaufbauten und –einschnitten, Dachterrassen, untergeordneten Bauteilen sowie sonstigen technischen Anbauten formulieren. Ziel der neu gefassten Regelungen sollte die Bewahrung der inseltypischen Bauweise und der für die jeweiligen Teilbereiche typischen baulichen Struktur sein.
Im Zuge der Ausarbeitung der Gestaltungssatzung ergab sich das Erfordernis, statt einer Satzung für den gesamten Stadtbereich insgesamt vier neue Gestaltungsatzungen für die unterschiedlichen Bebauungszusammenhänge zu entwickeln:
- Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich (Allg. Satzung)
- Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt (Gebiet 1)
- Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau (Gebiet 2)
- Gestaltungsregeln für die Siedlungsgebiete (Gebiet 3)
Die Aufstellung von Gestaltungssatzungen als örtlichen Bauvorschriften aufgrund von § 84 Abs. 3 NBauO erfolgt gem. § 84 Abs. 4 NBauO nach den Vorschriften zur Aufstellung für das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen.
Nachdem im Sommer 2023 das frühzeitige Beteiligungsverfahren stattfand, wurden die Satzungen in einem intensiven planerischen Prozess weiter ausgearbeitet und politisch abgestimmt. Als Ergebnis dieses Entwicklungsprozesses soll jetzt die förmliche Beteiligung durchgeführt werden.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung vom 16.04.2025 die Entwürfe der o.g. Gestaltungssatzungen (Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich, Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt, Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau, Gestaltungsregeln für die Siedlungsgebiete) gebilligt und beschlossen, diese aufgrund von § 84 Abs. 4 NBauO nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Geltungsbereiche der Gestaltungssatzungen sind aus den nachstehenden Übersichtsplänen ersichtlich.
Die Entwürfe der o.a. Gestaltungssatzungen werden mit Begründung in der Zeit vom
28. April bis einschließlich 30. Mai 2025
im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich (Allg. Satzung)

Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt (Gebiet 1)

Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau (Gebiet 2)

Gestaltungsregeln für die Siedlungsgebiete (Gebiet 3)
26548 Norderney, den 17.04.2025
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
-Ulrichs-