Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 A „Innenstadt Mitte, Teil A“ beschlossen. In seiner Sitzung am 31.01.2024 hat der Verwaltungsausschuss dann die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Innenstadt Mitte, Teil C“ beschlossen.
Bereits im Jahr 2012 wurde der Beschluss gefasst, den kompletten Innenstadtbereich der Insel Norderney planerisch zu ordnen. Damals wurde der Beschluss zur Aufstellung von vier großflächigen Bebauungsplänen gefasst. Dieser Beschluss wurde im Verwaltungsausschuss 2019 mit der zwischenzeitlich vorgenommenen kleinteiligeren Fassung der Geltungsbereiche erneuert. Gemäß der damaligen Beschlussfassung sollte der Geltungsbereich des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 B "Innenstadt Mitte, Teil B" einen Bereich von der Gartenstraße im Süden bis zur Kaiserstraße im Norden umfassen. Im Zuge der späteren politischen Beratung wurde festgelegt, für den Stadtbereich nördlich der Knyphausenstraße einen separaten Bebauungsplan Nr. 2 C aufzustellen.
Ziel der Planung ist die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. Über die Ausweisung von unterschiedlichen sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sollen differenzierte Festsetzungen zur Zulässigkeit von Wohnungen und Ferienwohnungen und zur Ausprägung von Beherbergungsbetrieben getroffen werden. Weiterhin sollen die bestehenden Versorgungsstrukturen sowie die gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen auf der Insel gesichert werden.
Bezüglich des Maßes der Nutzung soll die geordnete Weiterentwicklung der vorhandenen - im Wesentlichen homogenen - Baustruktur der Innenstadtbereiche bestandsorientiert festgeschrieben werden. Die Bebauungspläne sollen der ungebremsten Ausnutzung der Baugrundstücke Einhalt gebieten.
Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind aus den untenstehenden Lageplänen ersichtlich:

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 2 A „Innenstadt Mitte, Teil A“

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 2 C „Innenstadt Mitte, Teil C“
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum o.g. Bauleitplanverfahren ein:
Termin: 10. Juni 2026, 18:00 Uhr
Ort: Aula Kooperative Gesamtschule Norderney (KGS)
An der Mühle 2, Norderney
Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umfassend über die geplanten Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen. Die Bebauungsplanentwürfe werden daher zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
Während der Vorstellung bzw. der Frist zur Stellungnahme können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Frist zur Stellungnahme: 15. Juni bis einschließlich 17. Juli 2026
26548 Norderney, den 27.04.2026
Der Bürgermeister
- Ulrichs -
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Analyse
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Bebauungsplan 2C