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Pressemitteilung 25.11.2023 – Aktionstag gegen Gewalt an Frauen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Grundgesetz

 

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So steht es im Grundgesetz.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte 

Ziel der Gleichstellungs (Frauen-)beauftragten ist es, Frauen und Männern gleiche Entwicklungs- und Lebenschancen zu ermöglichen. Die Frauenbeauftragte arbeitet innerhalb und außerhalb der Verwaltung als Interessenvertretung für Frauen. Ihre Aufgabe ist es Benachteiligungen abzubauen und frauenfördernde Maßnahmen durchzusetzen.

 

Die soziale Wirklichkeit  

In der Familie tragen Frauen den größten Anteil des Haushaltes und der Kindererziehung. Der gesellschaftliche Wert der Familienarbeit erfährt keine gemäße Anerkennung.

 

Viele Frauen stehen vor hohen Anforderungen die Berufstätigkeit mit der Familie zu vereinbaren.

 

Die finanzielle Absicherung im Alter ist für Frauen durch kurze oder keine Erwerbstätigkeit bzw. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse schlechter als bei Männern.

 

Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Oft werden sie bei gleicher Tätigkeit und Leistung geringer bezahlt.

 

Im öffentlichen Leben sind Frauen in Parteien, Verbänden, gesellschaftlichen Funktionen und anderen wichtigen Organisationen stark in der Unterzahl.

 

Geschiedene, Alleinerziehende, Alleinlebende, behinderte, ältere Menschen haben oft mit ungünstigen Lebenssituationen zu kämpfen.

 

Frauen sind häufig von Altersarmut betroffen.

 

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in unserer Gesellschaft traurige Realität. 

 

 

Frauen und Mädchen

Rufen Sie mich an oder besuchen Sie mich, wenn Sie

  • Informationen oder Auskünfte wünschen z.B. über den Wiedereinstieg in den Beruf zur Weiterbildung oder Existenzgründung
  • Kontakte zu Initiativen, Beratungsstellen oder Verbänden suchen z.B. weil Sie von Gewalt innerhalb oder außerhalb der Familie betroffen sind
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen
  • von Benachteiligungen erfahren oder selbst betroffen sind
  • Vorschläge zur Schaffung eines frauenfreundlicheren Alltags in Ihrer Gemeinde machen möchten.

 
Sie können mich erreichen:

  

 

Per Brief:

Stadt Norderney
Gleichstellungsbeauftragte
Annette Strecker
Postfach 1565
26537 Norderney

 

Persönlich:
 

Im Conversationshaus, westlicher Eingang, 1. Etage, Zimmer 2.01
Am Kurplatz 1
26548 Norderney

 

Telefonisch:
04932-920-265

 

Per Fax:
04932-920-1265

 

Per E-mail:
annette.strecker@...

 

Sprechstunde:
Nach Vereinbarung

 

 

Alle Informationen und Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt!

 

 

 

Das Aktionsbündnis gegen häusliche Gewalt im Landkreis Aurich, bestehend aus der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, dem Frauenhaus, der Polizei und der Opferhilfe hat eine Notfallkarte entwickelt, die die wichtigsten Kontakte enthält. 

 

 

Häusliche Gewalt – hat viele Gesichter

- kann sexualisiert , psychisch, sozial und körperlich sein

- findet in allen sozialen Schichten statt

- ist die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen und Kindern

- läßt sich beenden

 

Wir helfen Ihnen Rund um die Uhr, wenn Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld von häuslicher Gewalt betroffen sind:

 

Frauenhaus 04941 - 62847
Polizei

110

Hilfstelefon Gewalt gegen Frauen 08000116016
   
Frauenberatungsstelle (F) 04941 - 964385
BISS (F)(K)(M) 04941 - 973222
Vertrauensstelle gegen Gewalt (K) 04941 - 651111
Erziehungsberatungsstelle (K) 04931 - 12266
Kinderschutzbund Aurich (K) 04941 - 6974747
Kinderschutzbund Norden (K) 04931 - 14265
Opferhilfe (F)(K)(M) 04941 - 131111
Weisser Ring (F)(K)(M) 04943 - 409737
   
Hilfe für Frauen (F), Kinder (K), Männer (M)