Geburten

 

Mit Schließung der Kreissäle des Norderneyer Krankenhauses im Jahr 2012, ist auch die Beurkundung einer Geburt für das Standesamt Norderney zu einer Seltenheit geworden. Manche Kinder erblicken jedoch trotzdem hier auf der Insel das Licht der Welt und somit ist das hiesige Standesamt für die Beurkundung zuständig.

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Wird Ihr Kind zuhause geboren, stellt die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, eine schriftliche Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung muss dann die Geburt des Kindes von einer Person, die bei der Geburt zugegen war (z.B. Kindesvater), beim Standesamt persönlich angezeigt werden.

Wenn ein Kind im Krankenhaus Norderney geboren wurde, übernimmt in aller Regel das Krankenhaus die schriftliche Anzeige.

Zur Beurkundung werden neben der Geburtsanzeige, je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern, weitere Unterlagen benötigt.

Bitte setzen Sie sich hierfür mit uns in Verbindung und wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für die Beurkundung Ihres Kindes beibringen müssen.