Online Urkundenanforderung

Hier haben Sie die Möglichkeit folgende Urkunden online zu benatragen:

 

Für die Zusendung der angeforderten Urkunde übersenden Sie uns bitte zusätzlich eine Ablichtung Ihres Ausweisdokuments. Sollten Sie als anfordernde Person nicht in der Urkunde namentlich genannt sein, bitte wir um einen entsprechenden Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis. 

 

Gemäß § 62 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) sind Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten/Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (ersten Grades). Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird; beim Geburten- und Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, sofern der Antrag von Geschwistern gestellt wird. 

Antragsbefugt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.