Vaterschaftsanerkennung

 

Bei verheirateten Eltern wird der Ehegatte automatisch als Vater eingetragen und es ist keine Anerkennung notwendig.

 

Bei nicht verheirateten Eltern kann die Namensbestimmung des Kindes sowie die Vaterschaftsanerkennung gegenüber dem Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden. Dies kann bereits vor der Geburt erfolgen.

 

Die Namensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach Geburt des Kindes erklärt werden.

 

Für die Erklärungen müssen beide Elternteile persönlich vor dem Standesamt erscheinen. Eine schriftliche Erklärung und/oder eine Bevollmächtigung reichen nicht aus.

 

Seit dem 01.01.2000 können Kinder ausländischer Eltern, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, mit der Geburt im Inland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

Hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, werden Sie automatisch vom Geburtsstandesamt schriftlich verständigt. 

 

 

Benötigte Unterlagen:

 

  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Gültige Ausweisdokumente von Mutter und dem anerkennenden Vater
  • Sofern die Mutter verheiratet war: Eheurkunde mit Scheidungsnachweis
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei nachträglicher Vaterschaftsanerkennung)

 

Alle Urkunden aus dem Ausland, ohne internationalen Übersetzungsschlüssel, müssen von einem vereidigten Dolmetscher in Deutschland übersetzt werden. Ob bei Auslandsbeteiligung ein Dolmetscher zugezogen wird, entscheidet die Standesbeamtin/der Standesbeamte.

 

Gebühren:

Kostenlos 

 

 Einen Termin können Sie hier buchen.

 

 

Wichtig: Die Sorgerechtserklärung kann nicht vor dem Standesamt erklärt werden, sondern lediglich vor dem Jugendamt. Vaterschaftsanerkennungen können ebenfalls vom Jugendamt aufgenommen werden. Die Elterngeldstelle ist ebenfalls der Landkreis Aurich.

 

Landkreis Aurich

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Brückstraße 15

26506 Norden

 

Telefon: 04941 / 160