Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:
Bebauungsplan Nr. 25 C „Nordhelm Ost“, 2. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat seiner Sitzung am 25.02.2014 den o.g. Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 C „Nordhelm Ost“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung findet mit verkürzter Frist statt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Zeichnungen abgegeben werden können.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom
16.März bis einschließlich 02. April 2015
im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Unterlagen sind unter den nachstehenden Links einzusehen (Pdf-Dateien):
Bebauungsplan Nr. 25 C - 2. Änderung - Begründung - Entwurf
Bebauungsplan Nr. 25 C – 2. Änderung - textliche Festsetzung - Entwurf
Bebauungsplan Nr. 25 C - Plan Bestand
Babauungsplan Nr. 25 C - 2. Änderung Plan - Entwurf
26548 Norderney, den 27.02.2015
Der Bürgermeister
Ulrichs