13.03.2024

Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Innenstadt Mitte, Teil C“

Öffentliche Bekanntmachung

 

BAULEITPLANUNG DER STADT NORDERNEY

Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Innenstadt Mitte, Teil C“

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Innenstadt Mitte, Teil C“ be-schlossen.

 

Im Jahr 2012 wurde der Beschluss gefasst, den kompletten Innenstadtbereich der Insel Norderney planerisch zu ordnen. Damals wurde der Beschluss zur Aufstellung von vier großflächigen Bebauungsplänen gefasst. Dieser Beschluss wurde im VA vom 21.08.2019 mit der zwischenzeitlich vorgenommenen kleinteiligeren Fassung der Geltungsbereiche erneuert. Gemäß der damaligen Beschlussfassung sollte der Geltungsbereich des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 B "Innenstadt Mitte, Teil B" einen Bereich von der Gartenstraße im Süden bis zur Kaiserstraße im Norden umfassen. Im Zuge der späteren politischen Beratung wurde festgelegt, für den Stadtbereich nördlich der Knyphausenstraße einen separaten Bebauungsplan Nr. 2 C aufzustellen.

 

Ziel der Planung ist die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. Über die Ausweisung von unterschiedlichen sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sollen differenzierte Festsetzungen zur Zulässigkeit von Wohnungen und Ferienwohnungen und zur Ausprägung von Beherbergungsbetrieben getroffen werden. Weiterhin sollen die bestehenden Versorgungsstrukturen sowie die gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen auf der Insel gesichert werden.

Bezüglich des Maßes der Nutzung soll die geordnete Weiterentwicklung der vorhandenen - im We-sentlichen homogenen - Baustruktur der Innenstadtbereiche bestandsorientiert festgeschrieben werden. Die Bebauungspläne sollen der ungebremsten Ausnutzung der Baugrundstücke Einhalt gebieten.

 

Folgende Festsetzungsinhalte sind vorgesehen:

 

Art der Nutzung

  •  Festschreibung der bestehenden Dauerwohnnutzung
  •  Ausschluss von Zweitwohnungen
  •  Festschreibung von bestehenden Beherbergungsstrukturen (Hotels, Pensionen)
  •  Festschreibung der bestehenden sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen
  •  Differenzierte Regelungen zur zulässigen Anzahl von Wohnungen und Ferienwohnungen
  •  Differenzierte Regelungen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Verhältnis zur Anzahl und Größe von Dauerwohnungen
  •  Für Teilbereiche des Bebauungsplans ist der Ausschluss von Ferienwohnungen vorgesehen
  •  Ausschluss von Wohnungen oder Beherbergungszimmern in Kellergeschossen
  •  Zwingende Festschreibung von Einzelhandels- bzw. Gastronomischer Nutzung in der Erdgeschosszone der vorhandenen Einkaufsbereiche (Versorgungszone)
  •  Differenzierte Steuerung von Vergnügungsstätten oder ähnlichen gewerblichen Betrieben von denen eine Störwirkung ausgehen kann, wie z.B. Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken, Amüsierbetriebe etc.

 

Maß der Nutzung

  •  Festschreibung der zulässigen Geschossigkeit, Höhenentwicklung und Dachform
  •  Festschreibung der Grundstücksausnutzung über Bauweise, Baugrenzen und Baulinien sowie über die Festschreibung der überbaubaren Grundstücksfläche
  •  Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen
  •  Festsetzung von privaten Grünflächen
  •  Regelung zur Größe von Nebenanlagen

 

Örtliche Bauvorschriften nach § 84 NBauO

Weiterhin soll der Bebauungsplan Bauvorschriften zur Dachform und zu der Größe und Anordnung von Dachaufbauten, zu Solaranlagen und technischen Anbauten, zu Materialien und zur Gestaltung der Fassade, zur Anordnung, zu Farbe und Formaten von Fenstern, zur Größe von Balkonen, zur Gestaltung von Brüstungen und Umwehrungen, zur Größe und Gestaltung von Werbeanlagen und zur gärtnerischen Gestaltung der Vorgärten umfassen. Von der Erschließungsstraße aus sichtbare Außentreppen sollen unzulässig sein.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich:

 

 

 

26548 Norderney, den 01. Februar 2024

 

Der Bürgermeister

 

- Ulrichs -