Bekanntmachung

 Bebauungsplanentwurf (VE) Nr. 48 "Müllumschlagstation" - Auslegung



Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VE) Nr. 48 „Müllumschlagstation“, Neuaufstellung

 

Hier als PDF-Datei - download

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat seiner Sitzung am 13.02.2014 den o.g. Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VE) Nr. 48 „Müllumschlagstation“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung und Fachgutachten in der Zeit vom

 

26. Februar 2014 bis einschließlich 28. März 2014

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

26548 Norderney, den 17.02.2014

Der Bürgermeister

     - Ulrichs -