Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich finden Sie hier.
Durch diese Änderung treten in einigen Bereichen schärfere Regelungen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen in Kraft.
Für den privaten Bereich gilt, dass sich lediglich zehn Personen aus zehn Haushalten sowohl drinnen als auch an der frischen Luft treffen dürfen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Regelung nicht betroffen.
Private Feiern in Räumlichkeiten der Gastronomie dürfen mit einer Anzahl von höchstens 100 Personen stattfinden. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen hierbei einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest einer zertifizierten Stelle nachweisen. Die/der Gastgeber*in hat für die Einhaltung der Vorschriften Sorge zu tragen und ist verantwortlich.
Auf Wochenmärkten muss bei einer Inzidenz von mehr als 10 wieder ein Mund-Nase-Schutz, sowohl vom Personal, als auch von den Besucher*innen getragen werden.
Der Landkreis Aurich weist eindringlich darauf hin, dass, insbesondere in der Gastronomie, Hygienekonzepte vorliegen müssen und eine Kontaktdatenerfassung der Gäste erfolgen muss.
Eine Übersicht der Regelungen bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 bietet auch der entsprechende Stufenplan.