11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung



Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur

 

11. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 beschlossen, den Entwurf der Planzeichnung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Be­gründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

Der Entwurf der Planzeichnung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begrün­dung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

 

Montag, den 27. Juli bis einschließlich Freitag, den 28. August 2020

 

im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Bestimmungen ist das Bauamt derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Am Verfahren interessierte Bürger sind im Sinne der Vermeidung von unnötigen Kontakten gebeten, zur Einsichtnahme vornehmlich die digitalen Angebote wahrzunehmen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter,
  • Wasserschutzgebiet,
  • Altablagerungen,
  • Bodenschutz,
  • Wald,
  • Bodendenkmalpflege,
  • Deichrecht.

 

26548 Norderney, den 10.07.2020

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

-Ulrichs-