Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Deichstraße“

Öffentliche Bekanntmachung



Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des

Bebauungsplanes Nr. 13 „Deichstraße“

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Deichstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich:

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 13 „Deichstraße“, Verfahren zur Neuaufstellung

 

Im Zuge der Anpassung der Bauleitplanung der Stadt Norderney an die aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen soll auch der Bereich an der Deichstraße beplant werden. In der Sitzung der Verwaltungsausschusses vom 18.05.2017 wurde der Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 für den Bereich Am Fischerhafen und Deichstraße gefasst. Der Planentwurf wurde im Mai 2019 öffentlich ausgelegt.

Im Zuge der politischen Diskussion über das weitere Vorgehen, wurde deutlich, dass bzgl. der Festsetzungen für den Bereich der Deichstraße noch erheblicher Diskussionsbedarf bestand. Um das Verfahren zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Am Fischerhafen hierdurch nicht zu behindern, wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 12.02.2020 entschieden, für die beiden Bereiche jeweils eigene Bebauungspläne aufzustellen. Entsprechend wurde der Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 „Deichstraße“ neu gefasst.

 

Die Struktur innerhalb des Geltungsbereichs ist geprägt vom Nebeneinander der Wohn- und Beherbergungsnutzung. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Deichstraße“ wird das Ziel verfolgt, die Anzahl und das Verhältnis von Dauer- und Ferienwohnungen zueinander zu regeln. Die weitere Entstehung von Zweitwohnungen soll unterbunden werden. Analog zu den B-Plänen Nr. 5, 25 A bis C, 26 sowie 28 soll ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO „Dauerwohnen und Gästebeherbergung“ mit der differenzierten Zulässigkeit von Wohnungen und Einheiten zur Gästebeherbergung (Ferienwohnungen) ausgewiesen werden.

 

Die Baukörper sollen hinsichtlich der überbaubaren Fläche, der Geschossigkeit und der Höhenentwicklung bestandsorientiert festgesetzt werden. Die Intensivierung der Nutzung von Kellergeschossen soll durch das Verbot von Abgrabungen verhindert werden.

 

Es sollen Bauvorschriften entwickelt werden, die bestandsorientierte Regelungen zur Gestaltung von Dächern, Dachaufbauten und Fassaden sowie zu untergeordneten Bauteilen wie Balkonen, Dachterrassen, Außentreppen etc. treffen. Durch die Ausweisung von privaten Grünflächen und die Regelung der Zulässigkeit von Stellplätzen soll die fortschreitende Versiegelung der Grundstücke gebremst werden.

 

26548 Norderney, den 10.07.2020

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

-Ulrichs-