20.07.2023

Sitzübergang im Rat der Stadt Norderney

Bekanntmachung

 

Gemäß § 44 Absatz 6 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2021 (Nds. GVBl. 830), und des § 77 Absatz 1 Satz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 5. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 446), sowie § 78 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 77 Absatz 1 Satz 3 NKWO gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

Herr Stefan Eyhusen hat seinen bei der Wahl des Rates der Stadt Norderney am 12. September 2021 für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) über die Personenwahl erzielten Sitz mit einer am 3. Juli 2023 eingegangenen Erklärung zurückgegeben. Sein Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem er gewählt worden ist.

Ich habe festgestellt, dass Herr Bernd Geismann Ersatzperson ist. Der Sitz geht gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 Abs. 2 NKWG auf ihn über.

 

26548 Norderney, den 14. Juli 2023                                            Stadt Norderney

                                                                                               Der Gemeindewahlleiter

 

 

 

                                                                                                           (Ulrichs)