Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 b „Innenstadt Mitte, Teil b“

Öffentliche Bekanntmachung



Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Norderney:

 

Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 b „Innenstadt Mitte, Teil b“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung vom 05.09.2019 den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 b „Innenstadt Mitte, Teil B“ gefasst.

 

Ziel der Planung ist die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. Über die Ausweisung von unterschiedlichen sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sollen differenzierte Festsetzungen zur Zulässigkeit von Wohnungen und Ferienwohnungen und zur Ausprägung von Beherbergungsbetrieben getroffen werden. Weiterhin sollen die vorhandenen Versorgungsstrukturen des Einzelhandels und der gastronomischen Nutzung sowie die gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen auf der Insel gesichert werden. Bezüglich des Maßes der Nutzung soll die geordnete Weiterentwicklung der vorhandenen - im Wesentlichen homogenen - Baustruktur der Innenstadtbereiche bestandsorientiert festgeschrieben werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum o.g. Bauleitplanverfahren ein:

 

Termin: 13. August 2020, 18:00 Uhr

Ort: Conversationshaus, Großer Saal (Am Kurplatz 1)

 

Wichtiger Hinweis zur Teilnahme an der frühzeitigen Bürgerbeteiligung:

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können leider nur höchstens 20 Bürger/-innen teilnehmen. Um eine vorherige Anmeldung unter der E‑Mail-Adresse: bauleitplanung@norderney.de oder telefonisch unter der Rufnummer 920-263 wird gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in einer Anwesenheitsliste namentlich mit Anschrift und Telefonnummer erfasst. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht während der Sitzung die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Desinfektionsmittel werden seitens der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB umfassend über die geplanten Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen.

Daher steht der Bebauungsplanentwurf zusätzlich im Anschluss an die o.g. Veranstaltung auf der Homepage der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) zur Einsicht zur Verfügung.

 

Während der Vorstellung bzw. der Frist zur Stellungnahme können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Frist zur Stellungnahme: 13. August 2020 bis einschließlich 13. September 2020

 

Der Geltungsbereich des Bebaungsplanes ist aus untenstehendem Lageplan ersichtlich.

 

Geltungsbereich Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2b „Innenstadt Mitte“

 

 

26548 Norderney, den 29. Juli 2020

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

-Ulrichs-