27.04.2023

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney: Bebauungsplan Nr. 04 C „Innenstadt Nord-Ost, Teil C“, Verfahren zur 1. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.04.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 C „Innenstadt Nord-Ost, Teil C“ beschlossen. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Korrektur eines redaktionellen Fehlers in der Planzeichnung des rechtskräftigen Planes.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.04.2023 weiter den o.g. Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 C „Innenstadt Nord-Ost, Teil C“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Die Änderung bzw. die Neuaufstellung der Bebauungspläne erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich:

 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 04 C „Innenstadt Nord-Ost, Teil C“, 1. Änderung

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

 

02. Mai bis einschließlich 09. Juni 2023

 

im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

26548 Norderney, den 12.04.2023

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

       -Ulrichs-

 

 

- Bebauungsplan Nr. 4c Begründung

- Bebauungsplan Nr. 4c Planzeichnung