Europawahl 2014

Wahlbekanntmachung

 

Wahlbekanntmachung

 

  1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014,
    findet in der Bundesrepublik Deutschland die

Wahl zum Europäischen Parlament

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

  1. Die Stadt Norderney ist in folgende 3 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

    Wahlbezirk 1 :   Conversationshaus
    Wahlraum:        Conversationshaus, Weißer Saal, Am Kurplatz 1, barrierefrei

    Wahlbezirk 2:    Grundschule
    Wahlraum:        Grundschule, Sporthalle, Jann-Berghaus-Straße 56, barrierefrei

    Wahlbezirk 3:    Schulzentrum
    Wahlraum:        KGS, Aula, An der Mühle 2, barrierefrei

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 25. April bis zum 4. Mai 2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
  2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

    Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

    Jeder Wähler hat eine Stimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
  3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  4. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der Wahlschein ausgestellt ist,

a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien
      Stadt

      oder

b)   durch Briefwahl

teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

    26548 Norderney, den 12. Mai 2014

    Stadt Norderney
    Der Bürgermeister


    (Ulrichs)