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Sterbeurkunde und Sterbefallanzeigen
Auf der Insel Norderney werden Sterbefälle nicht von einem Bestatter angezeigt, sondern durch den Friedhofsverwalter, Herrn Hans-Jürgen Engelmann, der bei der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde beschäftigt ist. Für Überführungen von Verstorbenen zur und von der Insel müssen Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Um die Abwicklung des Sterbefalls zu vereinfachen, sollten die für eine Beurkundung notwendigen Unterlagen bereits mitgebracht werden. Die Urkunden werden vom Standesamt Norderney mit Rechnung und Überweisungsträger an das zuständige Bestattungsunternehmen gesandt. Informationen dazu erhalten Sie bei: Hans-Jürgen Engelmann, Jann-Berghaus-Straße 46, 26548 Norderney, unter Telefon: 0 49 32/8 29 30.
Sterbeurkunden werden seitens des Standesamtes der Stadt Norderney ausgestellt für Personen, die auf Norderney verstorben sind. Wenn die Urkunde schriftlich angefordert wird, bitte immer das Sterbedatum angeben und die Gebühren vorab auf das Konto Nr. 890 5151 000 - BLZ 280 200 50 - bei der OLB Norderney unter Angabe des Verwendungszwecks "12.2.03.3311000" überweisen. Die Urkunde kann erst nach Eingang des Betrages zugesandt werden.
Sterbeurkunden von Personen, die vor 1981 verstorben sind, beantragen Sie bitte bei Stadtarchiv Norderney, Herrn Bätje, Tel.: 04932/840725.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt:
Wenn der Verstorbene nicht verheiratet war
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (sollte der/die Verstorbene nicht auf Norderney geboren sein)
Wenn der Verstorbene verheiratet war
- eine Eheurkunde und eine Geburtsurkunde.
Wenn der Verstorbene geschieden war
- eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk.
Wenn der Verstorbene verwitwet war
- eine Eheurkunde mit Sterbevermerk.
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Bei ausländischen Urkunden ist die Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers mitzubringen.
10,00 €, für Rentenzwecke und für die Krankenkasse sowie für die Bestattung kostenlos.