27.04.2023

Verfahren zur Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 3 A und B „Innenstadt Süd, Teile A und B“ der Stadt Norderney Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Einleitung der Verfahren zur Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 3 „Innenstadt Süd“, Teile A und B beschlossen.

Ziel der Planung ist die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. Über die Ausweisung von unterschiedlichen Baugebieten sollen differenzierte Festsetzungen zur Zulässigkeit von Wohnungen und Ferienwohnungen und zur Ausprägung von Beherbergungsbetrieben getroffen werden. Weiterhin sollen die bestehenden Versorgungsstrukturen gesichert werden. Bezüglich des Maßes der Nutzung soll die geordnete Weiterentwicklung der vorhandenen - im Wesentlichen homogenen - Baustruktur der Innenstadtbereiche bestandsorientiert festgeschrieben werden. Die Bebauungspläne sollen der ungebremsten Ausnutzung der Baugrundstücke Einhalt gebieten.

Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich:

Geltungsbereich Bebauungspläne Nr. 3 A und B „Innenstadt Süd, Teile A und B“

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum o.g. Bauleitplanverfahren ein:

 

Termin:                                           03. Mai 2023, 18:00 Uhr

Ort:                                                  Aula Kooperative Gesamtschule Norderney (KGS)

                                                         An der Mühle 2, Norderney

 

 Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umfassend über die geplanten Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen. Die Bebauungsplanentwürfe werden daher zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

Während der Vorstellung bzw. der Frist zur Stellungnahme können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. 

 

Frist zur Stellungnahme:              02. Mai bis einschließlich 02. Juni 2023

 

26548 Norderney, den 12.04.2023

 

Der Bürgermeister

     - Ulrichs -

 

- Planentwurf Bebauungsplan Nr. 3a

- Planentwurf Bebauungsplan Nr. 3b

- Analyse Bebauungsplan Nr. 3a und 3b

- Grundzüge der Planung Bebauungsplan Nr. 3a

- Grundzüge der Planung Bebauungsplan Nr. 3b